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Hier die Anmeldung!

Bitte die AGB lesen, dann geht es (nach Öffnung der Anmeldung) weiter zum Anmelde-Tool.

Das Tool erfordert die Vergabe eines Anmelde-Namens und eines Passworts. Damit hab Ihr später jederzeit Zugang zu den von Euch hinterlegten Daten. Es ist ein neue Vergabe von Name/Passwort nötig, da wir keinen Zugang zu den Daten der Vorjahre haben (Datenschutz!).

Alle weiteren Infos bekommt Ihr nach dem Klicken des Links zum Tool dort.

Wir freuen uns auf Euch! 

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für das Fest der Fantasie 2025 vom 2.08.2025 bis 10.08.2025 in Bad Kissingen (AGB). Fassung vom 1. Februar 2025.

 

§ 1 Vertragspartner

(1) Durch die Anmeldung zum Fest der Fantasie 2025 in Bad Kissingen („Veranstaltung“) kommt ein Vertrag zustande zwischen der/dem Anmeldenden („Teilnehmer“) und der Festveranstalter 2025 GbR („Veranstalter“), vertreten durch Axel Wille, Neue Gautinger Str. 1, 82110 Germering .

(2) Der Vertrag kommt zustande durch Zahlung des Teilnehmers sowie durch die schriftliche Teilnahmebestätigung (Anmeldebestätigung) des Veranstalters.

(3) Der Veranstalter vermittelt die Unterkunft in der Jugendherberge „Heiligenhof“ in Bad Kissingen, es gilt die Hausordnung der Herberge sowie ergänzend die AGB der Veranstaltung.

(4) Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bestätigte Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.

§ 2 Teilnahme

(1) Teilnehmen an der Veranstaltung können nur Mitglieder des Vereins Fantasy Club e.V. Darmstadt sowie deren Angehörige und durch den Veranstalter geladene Gäste. Die Veranstaltung ist nicht-öffentlich.

(2) Für Minderjährige gelten die „Teilnahmebedingungen für Minderjährige“. Insbesondere übernehmen der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich oder stillschweigend die Aufsichtspflicht. Es gelten die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.

(3) Eine Teilnahme ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Veranstalter.    

§ 3 Haftung

(1) Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

(2) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

(3) Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Wanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Follow-Waffen, Sport- und Showkampfwaffen sowie Kampfsport jeglicher Art).

(4) Eltern haften für ihre Kinder.

§ 4 Sicherheit

(1) Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen bei der Veranstaltung nicht weiterverwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung führen.

(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung auf mögliche Gefährdung für andere zu kontrollieren. Entstehen Gefahren für andere hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.

(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, die Benutzung des Löschteiches sowie das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten.

(4) Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

(5) Teilnehmer, die andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.

(6) Der Teilnehmer hat alle Beschädigungen am Material des Veranstalters, an Gegenständen Dritter sowie an allen Einrichtungen der Herberge dem Veranstalter unverzüglich zu melden.

§ 5 Teilnehmerbeitrag, Zahlung, Rücktritt

(1) Der Teilnehmerbeitrag setzt sich zusammen aus dem Conbeitrag, eventuellen Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie möglichen sonstigen Kosten. Aus dem Conbeitrag werden vor allem die Organisationskosten und die Kosten für das Programm (u. a. Fantasy-Tagung) bestritten.

(2) Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Die Konditionen sind der Preisliste zu entnehmen.

(3) Bei Zahlungsverzug hat der Veranstalter das Recht, tatsächlich entstandene Kosten geltend zu machen.

(4) Ab dem Zugang der Anmeldebestätigung gelten folgende Storno-Regelungen für den Teilnehmer: bei einer Absage bis zum 30. Juni 2025 wird die geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet, dem Teilnehmer entstehen keine Kosten. Bei einer späteren Absage wird der Conbeitrag einbehalten, Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden nur dann zurückerstattet, wenn der Teilnehmerplatz erneut besetzt werden kann.

§ 6 Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz

(1) Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Teilnehmerdatei geführt werden.

(2) Die Daten werden mindestens bis zum Ablauf der Veranstaltung, längstens bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen elektronisch gespeichert.

(3) Eine Weitergabe von Daten erfolgt ausschließlich insoweit, als dies zur Durchführung der Veranstaltung unabdingbar notwendig ist.

(4) Eine Weitergabe von Daten an unbeteiligte Dritte findet nicht statt.

§ 7 Abweichende Regelungen für Vollkaufleute

(1) Für den Fall, dass der Veranstalter dem Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung die Möglichkeit bietet, seinem Gewerbe nachzukommen (z.B. Verkaufsstand, Ausschank, künstlerische Tätigkeiten wie Gewandungsschneiderei oder Filmproduktion / Anfertigung von Videomitschnitten usw.) bzw. diesen zur Durchführung dieses Gewerbes engagiert, entbindet der Teilnehmer den Veranstalter von allen Haftungspflichten, insbesondere aber nicht ausschließlich, in Bezug auf die in den Bereich der Veranstaltung eingebrachten Waren, Wertgegenstände und zur Gewerbedurchführung notwendigen Werkzeuge.

§ 8 Abschließende Regelungen

(1) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich nicht anderes vorgeschrieben, Germering .

(2) Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit dieser AGB insgesamt.

(3) Gültig sind jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen und veröffentlichten AGB.

Teilnahmebedingungen für Minderjährige

(1) Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr können nur in Anwesenheit eines Personensorgeberechtigten an der Veranstaltung teilnehmen. Dieser trägt uneingeschränkt die Aufsichtspflicht. Der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen übernehmen zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich oder stillschweigend die Aufsichtspflicht.

(2) Minderjährige im Alter von 16 und 17 Jahren können an der Veranstaltung teilnehmen, wenn sie a. die allgemeinen Teilnahmebedingungen erfüllen und b. ein Personensorgeberechtigter einen anderen, voll geschäftsfähigen Teilnehmer mit der Aufsichtspflicht betraut. Dieser trägt uneingeschränkt die Aufsichtspflicht. Der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen übernehmen zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich oder stillschweigend die Aufsichtspflicht. Die Übertragung der Aufsichtspflicht ist bei der Anmeldung durch Ausfüllen und Unterschreiben des entsprechenden Zusatzformulars schriftlich festzulegen. Das Formular gibt es auf Anfrage beim Veranstalter.

Weitere Infos für Jugendliche: Aufsichtspflicht

Mit dem Klicken des folgenden Links bestätigst du, dass du die AGB gelesen und verstanden hast: Zum Anmeldeformular



Die Zimmerverteilung wird NICHT nach Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung/der Anzahlung erfolgen, damit der Stress nicht so groß ist. Wir werden die Anmeldungen (und Anzahlungen) für ein paar Tage sammeln. Das gibt auch Menschen, die besondere Bedürfnisse haben, die Möglichkeit, mit uns zu kommunizieren.
Das heißt (natürlich) nicht, dass jemand, der aus gesundheitlichen Gründen besondere Räumlichkeiten braucht, diese auch Ende Mai noch mit Sicherheit bekommt. Sooooo viel Zeit solltet ihr euch auch nicht lassen - aber das ist klar, oder?     

Wichtig wegen Parken: Wer einen Behinderten-Parkplatz braucht, schickt uns bitte eine entsprechende Info per Mail oder schreibt einen Kommentar ins Anmeldeformular. Ihr wisst, wie die Situation vor Ort ist, wir würden gegebenenfalls weitere Plätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkung reservieren.
Dazu eine Bitte in eigener Sache: Wer das Auto während des Aufenthalts nicht bewegt, sondern "nur" an- und abreist, hilft allen, wenn dafür kein Platz direkt am Haus genutzt wird. Wir fahren euch gerne am An- und Abreisetag hin oder her.       

Es wird auch dieses Jahr einen Pfand für Schlüssel und Zeltplätze geben.  Bitte haltet  50 Euro pro Schlüssel/Zelt bereit.

Die E-Mail für Anfragen ist anmeldung ät fest-der-fantasie.de 

 

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